Laut Fortschreibung des Erlasses aus dem NRW-Gesundheitsministerium vom 17.3.2020 gilt zunächst befristet bis zum 19.4.2020 für den Einzelhandel Folgendes:
„NICHT zu schließen ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind ab dem 18.03.2020 zu schließen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen.“
Demzufolge sind unsere Raiffeisen-Märkte und unsere Tankstellen-Shops bis auf Weiteres regulär geöffnet.
Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch erhöhte Hygieneregeln. Halten Sie Abstand zu Ihren Mitmenschen.
Ihre Fragen beantworten wir auch gerne telefonisch. Die Rufnummer Ihres Raiffeisen-Marktes bzw. des Tankstellen-Shops finden Sie auf unseren Webseiten.