Seit Anfang 2011 müssen die Anforderungen der Nachhaltigkeitsverordnungen erfüllt werden. Eine energetische Verwertung von Biomasse ist nur dann möglich, wenn die Ware als nachhaltig zertifiziert wurde. Ohne ein entsprechendes Zertifikat ist eine für Sie interessante Vermarktung vom Raps nicht möglich. Für Sie als Landwirt, der mit uns nachhaltigen Raps handelt, bedeutet dies, dass Sie jährlich eine aktuelle Selbsterklärung ausfüllen und bei uns abgeben müssen. Nur bei Vorliegen einer aktuellen Selbsterklärung kann der von Ihnen gelieferte Raps als nachhaltig gehandelt und ein optimaler Preis erzielt werden.
Im Folgenden finden Sie einen aktuellen Vordruck für die Selbsterklärung zur Ernte 2022.
Hinweisen möchten wir noch auf die Frage 3 (Schutzgebiete) der Selbsterklärung. Sollten Sie nicht sicher sein, ob sich Ihre Anbauflächen in Schutzgebieten befinden, so finden Sie unten einen Link, mit dem Sie direkt auf die Seite des Bundesamt für Naturschutz gelangen. Hier können Sie leicht überprüften, ob Ihre Anbauflächen in Schutzgebieten liegen. Zu den Schutzgebieten lt. REDcert zählen: FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Biosphärenreservate, Naturparks und Landschaftsschutzgebiete.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Sie unter Punkt 1 der Selbsterklärung „Auszunehmende Flächen“ Angaben machen müssen, wenn der von Ihnen angelieferte Raps (Gesamtmenge oder Teilmenge) von Flächen stammt, auf denen nach dem 01.01.2008 eine zusätzliche Landnutzungsänderung vorgenommen wurde, wie z. B. Grünlandumbruch. Dieser Raps kann nur als nicht nachhaltig gehandelt werden.
Weitere Informationen können Sie auch auf der Internetseite von REDcert finden.