Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie sicherlich bereits aus der Fachpresse erfahren haben, muss mit der Ernte 2010 die Nachhaltigkeit für Biomasse nachgewiesen werden.
Als Ersterfasser der Biomasse sind wir verpflichtet, die Nachhaltigkeit der Ware gegenüber unseren Handelspartnern nachzuweisen. Damit wir dieser gesetzlichen Pflicht nachkommen können, bitten wir Sie, die Ihnen bereits per Post zugesandte und hier nochmal hinterlegte
Sollte uns von Ihnen eine solche Erklärung zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht vorliegen, müssen wir die von Ihnen angelieferte Ware als „nicht nachhaltige Biomasse" erfassen.
Sie können die ausgefüllten Selbsterklärungen in unseren Geschäftsstellen abgeben oder per Fax an 02921/39927 schicken.
In unseren Geschäftsstellen liegen weitere Vordrucke der Selbsterklärungen aus. Für Rückfragen stehen die Ihnen bekannten Mitarbeiter gern zur Verfügung.
Nähere Informationen zur Nachhaltigkeitszertifizierung mit Erläuterungen zur Selbsterklärung finden sie unter den folgenden Links (-> Einfach Draufklicken):
DBV - Broschüre zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Biomasse Juni 2010 (2. Auflage)
BLE - Leitfaden Nachhaltige Biomasseherstellung Januar 2010
Mit freundlichem Gruß,
Raiffeisen Westfalen Mitte eG