Nachhaltigkeits-zertifizierung von Biomasse 2010

Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie sicherlich bereits aus der Fachpresse erfahren haben, muss mit der Ernte 2010 die Nachhaltigkeit für Biomasse nachgewiesen werden.


Als Ersterfasser der Biomasse sind wir verpflichtet, die Nachhaltigkeit der Ware gegenüber unseren Handelspartnern nachzuweisen. Damit wir dieser gesetzlichen Pflicht nachkommen können, bitten wir Sie, die Ihnen bereits per Post zugesandte und hier nochmal hinterlegte Selbsterklärung (-> Einfach Draufklicken) auszufüllen und uns diese bis zum 30.06.2010 zurückgeben. Eine Zertifizierung Ihres Betriebes ist nicht notwendig. In der Selbsterklärung sollen Angaben zu  drei Bereichen gemacht werden:


Erstens darf die Biomasse nicht von so genannten „schützenswerten Flächen" stammen. Als Stichtag gilt der 01. Januar 2008.
Zweitens soll der Landwirt bestätigen, dass er als Empfänger von Direktzahlungen dem Kontrollsystem von Cross Compliance unterliegt.
Drittens sind Angaben zu den Treibhausgasen zu machen, wobei in der Regel Standardwerte verwendet werden.

Sollte uns von Ihnen eine solche Erklärung zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht vorliegen, müssen wir die von Ihnen angelieferte Ware als „nicht nachhaltige Biomasse" erfassen.


Sie können die ausgefüllten Selbsterklärungen in unseren Geschäftsstellen abgeben oder per Fax an 02921/39927 schicken.


In unseren Geschäftsstellen liegen weitere Vordrucke der Selbsterklärungen aus. Für Rückfragen stehen die Ihnen bekannten Mitarbeiter gern zur Verfügung.


Nähere Informationen zur Nachhaltigkeitszertifizierung mit Erläuterungen zur Selbsterklärung finden sie unter den folgenden Links (-> Einfach Draufklicken):

DBV - Broschüre zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Biomasse Juni 2010 (2. Auflage)

BLE - Leitfaden Nachhaltige Biomasseherstellung Januar 2010



Mit freundlichem Gruß,


Raiffeisen Westfalen Mitte eG


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